ASR A6: Taugt sie zum Gebrauch? Oder verstaubt sie in der Schublade?
Im Juli veröffentlichte die @BAuA die ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Sie gibt klare Richtlinien auch für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets. Doch wie praxisnah und leicht anwendbar ist sie wirklich? Taugt die ASR A6 auch für „Nicht-Fachleute“? Wo liegen Chancen und Stolpersteine für Geschäftsführungen?
Wir nehmen die technische Regel kritisch unter die Lupe, unterziehen sie einem Gebrauchstauglichkeits-Check und geben praktische Verbesserungstipps.
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Sie möchten Ihre eigenen Arbeitsschutzdokumente auf Gebrauchstauglichkeit checken lassen? Sehr gerne. Melden Sie sich gerne unter team@asa-sitzung.de